Nach dem in der Vorwoche beschlossenen sofortigen Saisonabbruch hat der Vorstand der Volleyball Bundesliga (VBL) einstimmig weitere konkrete Entscheidungen bezüglich der Wertung der Spielzeit 2019/20 getroffen.
Die Saison 2019/20 wird in der 2. Bundesliga nicht gewertet. Aus diesem Beschluss folgen zwei Dinge:
- Es gibt keine Meister der 2. Bundesliga.
- Es gibt keine sportlichen Absteiger aus der 2. Bundesliga.
„Da alle Mannschaften, die derzeit auf einem Abstiegsplatz stehen, noch aus eigener Kraft die Chance auf den sportlichen Klassenerhalt besaßen, wollten wir nicht durch irgendeine ersatzweise Wertung in die Abstiegsfrage eingreifen“, begründet VBL-Geschäftsführer Klaus-Peter Jung die Entscheidung.
Aufsteiger aus der Dritten Liga wird es dennoch geben können. Die beiden Regelaufsteiger aus der Dritten Liga können in jedem Fall aufsteigen. Hierzu wird die Staffelstärke der 2. Bundesliga auf 14 Mannschaften erhöht. Sollte in einer Staffel der 2. Bundesliga die Regelstaffelstärke von zwölf Mannschaften nicht erreicht sein, können weitere Mannschaften aufsteigen.
Als Voraussetzung für den Aufstieg in die 2. Bundesliga muss der betreffende Verein an der Vorlizenzierung teilgenommen haben. Eine sportliche Qualifikation gemäß 7.2.2 DLO – wonach das Aufstiegsrecht beim Drittplatzierten endet – muss nicht vorliegen.
Sollten mehr Mannschaften aus der Dritten Liga einen Lizenzantrag für die 2. Bundesliga stellen als freie Plätze vorhanden sind, wird die Rangfolge zwischen diesen Mannschaften nach Maßgabe der Festlegungen des DVV ermittelt.
Über die Fortführung der 2. Bundesliga mit einer Regelstaffelstärke von 14 Mannschaften oder einen vermehrten Abstieg nach der Saison 2020/21 entscheidet die Bundesligaversammlung 2020.